UNSERE UNTERNEHMENSGRUNDSÄTZE
Start Placement – Startcon GmbH
GRUNDSATZERKLÄRUNG ZUR VERMITTLUNG VON AUSLÄNDISCHEN PFLEGEFACHKRÄFTEN
- Wir bekennen uns zu einer verantwortlichen Unternehmensführung, insbesondere zu einer fairen und ethisch vertretbaren Anwerbe- und Vermittlungspraxis gemäß den Leitprinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.
. - Wir arbeiten gemäß dem WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel. Es darf insbesondere nicht in Ländern rekrutiert werden, die auf der aktuell geltenden WHO health workforce support and safeguards list aufgeführt sind.
. - Wir bekennen uns zu den https://www.ilo.org/germany, insbesondere zu den Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO: ILO General principles and operational guidelines for fair recruitment and definition of recruitment fees and related costs.
. - Wir bekennen uns zu den United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights und zur Einhaltung internationaler UN Menschenrechtsabkommen.
. - Wir bekennen uns zum „Employer Pays“-Prinzip; dies besagt, dass weder direkt noch indirekt Vermittlungskosten von den ausländischen Pflegefachkräften getragen werden. Dies gilt auch für Kosten für weitere Leistungen, die unmittelbar mit der Vermittlung im Zusammenhang stehen.
. - Auswahl von Kooperationspartnern: Wir kooperieren mit genau ausgewählten Kooperationspartnern im In- und Ausland. Transparenz und Fairness sind auch für unsere Kooperationspartner Leitmotiv.
. - Unsere Kooperationspartner im In- und Ausland halten sich an die Leitprinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, sowie an das „Employer Pays“-Prinzip und nehmen von den ausländischen Pflegefachkräften kein Geld für die Vermittlung. Sie nehmen auch kein Geld für weitere Leistungen, die unmittelbar mit der Vermittlung im Zusammenhang stehen.
. - Unsere Kooperationspartner im In- und Ausland achten auf die Einhaltung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel sowie darauf, nicht aus Ländern zu rekrutieren, die auf der WHO health workforce support and safeguards list aufgeführt sind.
. - Unsere Kooperationspartner im In- und Ausland bekennen sich zu den https://www.ilo.org/germany sowie zu den der ILO General principles and operational guidelines for fair recruitment and definition of recruitment fees and related costs.
. - Unsere Kooperationspartner im In- und Ausland bekennen sich zu den United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights und zur Einhaltung internationaler UN Menschenrechtsabkommen.
. - Wir gewährleisten eine hohe Qualität des Deutschunterrichts, indem wir Sprachschulen, mit denen wir arbeiten, sorgfältig auswählen und regelmäßig beim Unterricht unserer Kandidaten hospitieren.
. - Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern im Ausland erklären wir unseren Kandidaten, wie sie ihren ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen können. Dazu übersetzen und erklären wir unseren Kandidaten das Formular zur Beantragung der Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse in Deutschland. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern im Ausland unterstützen wir unsere Kandidaten beim Einsammeln der nötigen Dokumente und informieren über Übersetzungen und Beglaubigungen. Wir kennen die Anforderungen, welche von den Behörden der jeweils zuständigen Bundesländer gestellt werden und stehen mit diesen Behörden im Kontakt. Wir berücksichtigen damit verbundenen Fristen (Timeline) bei der Planung des Gesamtprojektes. Wir arbeiten nur mit beeidigten Übersetzern oder mit von der deutschen Botschaft auf der Übersetzerliste aufgeführten Übersetzern für die offiziellen Dokumente wie Geburtsurkunden, Uni-Abschlüsse etc.
. - Aufenthaltstitel: Wir unterstützen unsere Kandidaten bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln. Wir übersetzen und erklären unseren Kandidaten das amtliche Formular zur Beantragung eines Visums, bzw. der Umschreibung des Aufenthaltstitels und helfen ihnen bei der Einreichung. Aufgrund unserer Erfahrung sind wir vertraut im Umgang mit den Behörden, den Bedeutungen der im Formular für den Einreiseantrag verwendeten Begriffe, Unterlagen und Fristen. Diese Kenntnisse geben wir an unsere Kandidaten weiter und helfen ihnen so beim Ausfüllen. Für rechtliche Fragestellungen verweisen wir die Kandidaten an einen Anwalt für Aufenthaltsrecht, mit dem wir kooperieren. Wir stehen im Kontakt mit den für Aufenthaltstitel zuständigen Behörden (Botschaften, Konsulate) im Herkunftsland der Fachkräfte und in Deutschland (Ausländerbehörden, Arbeitsagentur).
. - Integrationskonzept: Gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden aus der Gesundheitsbranche entwickeln wir ein von beiden Seiten getragenes Konzept zur Integration und zum Onboarding der Fachkräfte in Deutschland.
. - Akkreditierungen: Insofern das Heimatland des Kandidaten eine vorherige Akkreditierung verlangt (Dies ist beispielsweise in Ländern wie den Philippinen Vorschrift), kümmern wir uns vorab um eine ordnungsgemäße Akkreditierung und weisen dem Arbeitgeber die Akkreditierung nach. Insofern eine Akkreditierung erforderlich ist, begleiten wir gleichermaßen den Arbeitgeber auf dem Weg seiner Akkreditierung. Wir informieren über die dafür nötigen Prozesse und Kosten im Vorfeld der Vermittlung.
. - Unsere Kandidaten begleiten wir während des gesamten Prozesses (Sprachkurs, Recruiting, Matching, Einreisen, Anerkennung, Integration, Onboarding). Für Rückfragen stehen wir immer zur Verfügung.
. - Wir verzichten in den Vermittlungsverträgen für unsere Pflegefachkräfte auf Regelungen zu Bindungs- und Rückzahlungsklauseln, die sich auf die Vermittlungskosten beziehen oder auf Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung einhergehende Leistungen oder die dem im deutschen Arbeitsrecht vorgegebenen Rechtsrahmen für Bindungs- und Rückzahlungsklauseln entgegenstehen. Dies gilt auch für mögliche Nebenabreden und/oder Absprachen, die dem „Employer Pays“-Prinzip widersprechen.
. - Wir stehen dafür ein, dass sowohl in den Arbeitsverträgen, der durch uns vermittelten Arbeitsplätze als auch im gesamten Kontext des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses in keinem Fall Regelungen zu Bindungs- und Rückzahlungsklauseln für unsere Pflegefachkräfte vorgesehen sind, die sich auf die Vermittlungskosten beziehen oder auf Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung einhergehende Leistungen oder die dem im deutschen Arbeitsrecht vorgegebenen Rechtsrahmen für Bindungs- und Rückzahlungsklauseln entgegenstehen. Dies gilt auch für mögliche Nebenabreden und/oder Absprachen, die dem „Employer Pays“-Prinzip widersprechen.
. - Wir legen großen Wert auf transparente Prozesse. Wo immer nötig und möglich werden Regelungen und Vermittlungsbedingungen schriftlich festgehalten, so dass alle am Prozess Beteiligten diese jederzeit einsehen können. Dies betrifft sowohl die Vermittlungsbedingungen als auch die damit verbundenen Kosten; die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, die Informationen zum Vermittlungsprojekt, zur Anerkennung und zur Einreise für die Pflegefachkräfte, die Integrationskonzepte etc.
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30.05.2024
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird an manchen Stellen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.